<!--[-->Verfügbarkeit technischer Mittel für den Einbehalt von Krankenversicherungsbeiträgen bei ausländischen Renten<!--]-->
Verfügbarkeit technischer Mittel für den Einbehalt von Krankenversicherungsbeiträgen bei ausländischen Renten
Verordnung vom 06.09.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung stellt fest, dass ab dem 1. Oktober 2011 technische Systeme zur Einziehung von Krankenversicherungsbeiträgen aus ausländischen Renten bereitstehen. Sie beruft sich auf mehrere Sozialversicherungsgesetze.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz9/6/2011XXIV
Gesundheit
Sozialpolitik
Versicherungswesen

Zusammenfassung

Die Verordnung stellt fest, dass ab dem 1. Oktober 2011 technische Systeme zur Einziehung von Krankenversicherungsbeiträgen aus ausländischen Renten bereitstehen. Sie beruft sich auf mehrere Sozialversicherungsgesetze.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf § 657 Abs. 3 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) als eine ihrer Rechtsgrundlagen.
  • Sie stützt sich ebenfalls auf § 338 Abs. 2 des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes (GSVG).
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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