<!--[-->Anpassung der Schülerheimbeiträge an land‑ und forstwirtschaftlichen Hochschulen (2011)<!--]-->
Anpassung der Schülerheimbeiträge an land‑ und forstwirtschaftlichen Hochschulen (2011)
Verordnung vom 06.09.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2011 legt fest, dass ein Beitragspunkt für Schülerheime an land‑ und forstwirtschaftlichen Hochschulen 1,265 Euro kostet und ab dem Tag nach Veröffentlichung gilt.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft9/6/2011XXIV
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2011 legt fest, dass ein Beitragspunkt für Schülerheime an land‑ und forstwirtschaftlichen Hochschulen 1,265 Euro kostet und ab dem Tag nach Veröffentlichung gilt.

Schwerpunkte

  • Ein Beitragspunkt entspricht nun einem Betrag von 1,265 Euro.
  • Die geänderte Fassung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Dokumente (PDFs)
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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