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Anpassung der Schülerheimbeiträge an land‑ und forstwirtschaftlichen Hochschulen (2011) Verordnung vom 9/6/2011
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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft9/6/2011XXIV
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2011 legt fest, dass ein Beitragspunkt für Schülerheime an land‑ und forstwirtschaftlichen Hochschulen 1,265 Euro kostet und ab dem Tag nach Veröffentlichung gilt.

Schwerpunkte

  • Ein Beitragspunkt entspricht nun einem Betrag von 1,265 Euro.
  • Die geänderte Fassung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Dokumente (PDFs)
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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