Anpassung der Schülerheimbeiträge an land‑ und forstwirtschaftlichen Hochschulen (2011)
Verordnung vom 06.09.2011Zusammenfassung
Die Verordnung von 2011 legt fest, dass ein Beitragspunkt für Schülerheime an land‑ und forstwirtschaftlichen Hochschulen 1,265 Euro kostet und ab dem Tag nach Veröffentlichung gilt.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft9/6/2011XXIV
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2011 legt fest, dass ein Beitragspunkt für Schülerheime an land‑ und forstwirtschaftlichen Hochschulen 1,265 Euro kostet und ab dem Tag nach Veröffentlichung gilt.Schwerpunkte
- Ein Beitragspunkt entspricht nun einem Betrag von 1,265 Euro.
- Die geänderte Fassung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.