Änderung der Lehrplanverordnung für höhere technische und gewerbliche Lehranstalten (2011)
Verordnung vom 07.09.2011Zusammenfassung
Die Verordnung von 2011 ändert die Lehrplanverordnung für höhere technische und gewerbliche Schulen: Sie streicht bestimmte Ziffern aus Artikel 1, fügt einen neuen Absatz in § 5 ein, der das schrittweise Auslaufen bestimmter Anlagen regelt, und entfernt die Anlagen 1.1.1, 1.1.4 und 1.3.1.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur9/7/2011XXIV
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2011 ändert die Lehrplanverordnung für höhere technische und gewerbliche Schulen: Sie streicht bestimmte Ziffern aus Artikel 1, fügt einen neuen Absatz in § 5 ein, der das schrittweise Auslaufen bestimmter Anlagen regelt, und entfernt die Anlagen 1.1.1, 1.1.4 und 1.3.1.Schwerpunkte
- Aus Artikel 1, Paragraph 1 werden die Ziffern 1, 4 und 11 gestrichen – das bedeutet, dass diese Lehrplan‑Inhalte nicht mehr Teil des Curriculums sind.
- Nach Absatz 3 von § 5 wird ein neuer Absatz 4 eingefügt, der festlegt, dass die betroffenen Ziffern und Anlagen zum 31. August 2011 für den ersten Jahrgang und danach jeweils am 31. August jedes Folgejahres auslaufen.
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