Änderung der Bauarbeiterschutzverordnung (Sicherheits‑ und Gesundheitsschutz auf Baustellen) Verordnung vom 1/10/2011
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz1/10/2011XXIV
Gesundheit
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Bauarbeiterschutzverordnung, um den Schutz von Arbeitnehmer*innen auf Baustellen und an auswärtigen Arbeitsstellen zu stärken. Sie präzisiert den Anwendungsbereich, erweitert Regelungen und führt neue Vorgaben für Verkehrssicherheit ein. Das Inkrafttreten ist der 1. Februar 2011.Schwerpunkte
- Der Titel der Verordnung wird auf "Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen und auf auswärtigen Arbeitsstellen (Bauarbeiterschutzverordnung – BauV)" geändert.
- Der Wortlaut "bei Ausführung von Bauarbeiten aller Art" wird durch "auf Baustellen im Sinn des § 2 Abs. 3 dritter Satz ASchG" ersetzt, um den Anwendungsbereich klarer zu definieren.
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