Änderung der Bauarbeiterschutzverordnung (Sicherheits‑ und Gesundheitsschutz auf Baustellen)
Verordnung vom 10.01.2011Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Bauarbeiterschutzverordnung, um den Schutz von Arbeitnehmer*innen auf Baustellen und an auswärtigen Arbeitsstellen zu stärken. Sie präzisiert den Anwendungsbereich, erweitert Regelungen und führt neue Vorgaben für Verkehrssicherheit ein. Das Inkrafttreten ist der 1. Februar 2011.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz1/10/2011XXIV
Gesundheit
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Bauarbeiterschutzverordnung, um den Schutz von Arbeitnehmer*innen auf Baustellen und an auswärtigen Arbeitsstellen zu stärken. Sie präzisiert den Anwendungsbereich, erweitert Regelungen und führt neue Vorgaben für Verkehrssicherheit ein. Das Inkrafttreten ist der 1. Februar 2011.Schwerpunkte
- Der Titel der Verordnung wird auf "Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen und auf auswärtigen Arbeitsstellen (Bauarbeiterschutzverordnung – BauV)" geändert.
- Der Wortlaut "bei Ausführung von Bauarbeiten aller Art" wird durch "auf Baustellen im Sinn des § 2 Abs. 3 dritter Satz ASchG" ersetzt, um den Anwendungsbereich klarer zu definieren.
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