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Festsetzung von Hundertsätzen für Kaufkraftausgleichszulagen im Ausland (September 2011) Verordnung vom 9/8/2011
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Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten9/8/2011XXIV
Verwaltungsrecht
öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 8. September 2011 legt für September 2011 für viele ausländische Dienstorte individuelle Prozentsätze fest, die als Basis für die Kaufkraftausgleichszulage von Bundesbeamten und Vertragsbediensteten dienen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt für den Monat September 2011 für zahlreiche Dienstorte im Ausland einen individuellen Hundertsatz fest, der die Höhe der Kaufkraftausgleichszulage bestimmt.
  • Die Festsetzung erfolgt im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst und basiert auf den Bestimmungen des § 21b Abs. 2 und 3 Gehaltsgesetz.
Dokumente (PDFs)
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