<!--[-->Ergänzung der AVO‑Verkehr um Schifffahrtsverfahren und erweiterte Arbeitnehmerschutz‑Nachweise<!--]-->
Ergänzung der AVO‑Verkehr um Schifffahrtsverfahren und erweiterte Arbeitnehmerschutz‑Nachweise
Verordnung vom 09.09.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2011 ergänzt die Arbeitnehmerschutzverordnung Verkehr um einen fünften Teil, der schifffahrtsrechtliche Verfahren regelt, und erweitert die Nachweispflichten für Arbeitnehmerschutz in Genehmigungsverfahren verschiedener Verkehrsträger.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie9/9/2011XXIV
Verkehr
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2011 ergänzt die Arbeitnehmerschutzverordnung Verkehr um einen fünften Teil, der schifffahrtsrechtliche Verfahren regelt, und erweitert die Nachweispflichten für Arbeitnehmerschutz in Genehmigungsverfahren verschiedener Verkehrsträger.

Schwerpunkte

  • Die Bestimmungen der §§ 11 und 12 der AVO‑Verkehr gelten nun für Genehmigungsverfahren nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, Eisenbahngesetz, Seilbahngesetz und Binnenschifffahrtsgesetz.
  • Ein neuer fünfter Teil (§ 13‑16) wird eingeführt, der schifffahrtsrechtliche Verfahren – Konzession, Bewilligung, Benützungsbewilligung und Schiffszulassung – regelt.
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Bures Doris - 63

SPÖ

Abgeordnete zum Nationalrat
Dritte Präsidentin des Nationalrates

9E - Wien Süd-West



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