Klassen‑Verordnung – Regelungen für Schiffsprüfungs‑ und Besichtigungsorganisationen
Verordnung vom 13.09.2011Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass österreichische Seeschiffe (außer Jachten) nach den Standards anerkannter EU‑Organisationen gebaut und gewartet werden müssen und regelt die Delegation von Prüfungs‑ und Zertifizierungsaufgaben an diese Organisationen.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie9/13/2011XXIV
EU‑Recht
Sicherheit
Verwaltung
Schifffahrt
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass österreichische Seeschiffe (außer Jachten) nach den Standards anerkannter EU‑Organisationen gebaut und gewartet werden müssen und regelt die Delegation von Prüfungs‑ und Zertifizierungsaufgaben an diese Organisationen.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert zentrale Begriffe: Klassen‑Richtlinie, EU‑Klassen‑Verordnung, anerkannte Organisation und Klassen‑Zeugnis.
- Österreichische Seeschiffe (außer Jachten) müssen so gebaut und instandgehalten werden, dass sie den Vorgaben einer anerkannten Organisation entsprechen.
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