<!--[-->Änderung der Schiffsausrüstungsverordnung – Anpassung an EU‑Richtlinie 2010/68/EU<!--]-->
Änderung der Schiffsausrüstungsverordnung – Anpassung an EU‑Richtlinie 2010/68/EU
Verordnung vom 13.09.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung 308/2011 passt die österreichische Schiffsausrüstungsverordnung an die aktuelle EU‑Richtlinie 2010/68/EU an und tritt am 10. Dezember 2011 in Kraft, mit einer zweijährigen Übergangsfrist für bereits hergestellte Ausrüstungen.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie9/13/2011XXIV
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung 308/2011 passt die österreichische Schiffsausrüstungsverordnung an die aktuelle EU‑Richtlinie 2010/68/EU an und tritt am 10. Dezember 2011 in Kraft, mit einer zweijährigen Übergangsfrist für bereits hergestellte Ausrüstungen.

Schwerpunkte

  • Die Wortformel im § 2 Z 1 wird geändert, sodass künftig auf die EU‑Richtlinie 2010/68/EU verwiesen wird.
  • Das Inkrafttreten der Verordnung ist für den 10. Dezember 2011 festgelegt.
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Image of politician Bures Doris © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Bures Doris - 63

SPÖ

Abgeordnete zum Nationalrat
Dritte Präsidentin des Nationalrates

9E - Wien Süd-West



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