Umsetzung EU‑Blutrichtlinien – neue Qualitäts‑ und Sicherheitsstandards für Blutprodukte Verordnung vom 9/15/2011
Bundesministerium für Gesundheit9/15/2011XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2011 führt EU‑Richtlinien in das österreichische Blutgesetz ein, legt neue Qualitäts‑ und Sicherheitsstandards für Blutprodukte fest und erweitert Anhang A um detaillierte Vorgaben zu Bestandteilen und Messgrößen.Schwerpunkte
- Die Verordnung setzt mehrere EU‑Richtlinien in nationales Recht um und definiert damit neue einheitliche Qualitäts‑ und Sicherheitsstandards für Blut und Blutbestandteile.
- Anhang A wird erweitert und listet detailliert alle zulässigen Blutbestandteile (z. B. verschiedene Erythrozyten‑, Thrombozyten‑ und Plasmazubereitungen) samt Kennzeichnungspflicht.
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