Umsetzung EU‑Blutrichtlinien – neue Qualitäts‑ und Sicherheitsstandards für Blutprodukte
Verordnung vom 15.09.2011Zusammenfassung
Die Verordnung von 2011 führt EU‑Richtlinien in das österreichische Blutgesetz ein, legt neue Qualitäts‑ und Sicherheitsstandards für Blutprodukte fest und erweitert Anhang A um detaillierte Vorgaben zu Bestandteilen und Messgrößen.Bundesministerium für Gesundheit9/15/2011XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2011 führt EU‑Richtlinien in das österreichische Blutgesetz ein, legt neue Qualitäts‑ und Sicherheitsstandards für Blutprodukte fest und erweitert Anhang A um detaillierte Vorgaben zu Bestandteilen und Messgrößen.Schwerpunkte
- Die Verordnung setzt mehrere EU‑Richtlinien in nationales Recht um und definiert damit neue einheitliche Qualitäts‑ und Sicherheitsstandards für Blut und Blutbestandteile.
- Anhang A wird erweitert und listet detailliert alle zulässigen Blutbestandteile (z. B. verschiedene Erythrozyten‑, Thrombozyten‑ und Plasmazubereitungen) samt Kennzeichnungspflicht.
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