Zusammenfassung
Die Verordnung legt einheitliche Monatsvergütungen für Lehrlinge im Fitnessbereich fest, definiert Urlaubszuschüsse und Weihnachtsremunerationen und tritt am 1. Oktober 2011 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz9/29/2011XXIV
Ausbildungsbeihilfe
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einheitliche Monatsvergütungen für Lehrlinge im Fitnessbereich fest, definiert Urlaubszuschüsse und Weihnachtsremunerationen und tritt am 1. Oktober 2011 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für das gesamte Bundesgebiet und richtet sich an Lehrberechtigte sowie deren Lehrlinge im Beruf Fitnessbetreuer/Fitnessbetreuung.
- Die monatliche Lehrlingsentschädigung beträgt im ersten Lehrjahr 445,10 €, im zweiten Jahr 568,90 € und im dritten Jahr 799,30 €.
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