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Festsetzung der Lehrlingsentschädigung für Fitnessbetreuer/innen
Verordnung vom 29.09.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einheitliche Monatsvergütungen für Lehrlinge im Fitnessbereich fest, definiert Urlaubszuschüsse und Weihnachtsremunerationen und tritt am 1. Oktober 2011 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz9/29/2011XXIV
Ausbildungsbeihilfe

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einheitliche Monatsvergütungen für Lehrlinge im Fitnessbereich fest, definiert Urlaubszuschüsse und Weihnachtsremunerationen und tritt am 1. Oktober 2011 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für das gesamte Bundesgebiet und richtet sich an Lehrberechtigte sowie deren Lehrlinge im Beruf Fitnessbetreuer/Fitnessbetreuung.
  • Die monatliche Lehrlingsentschädigung beträgt im ersten Lehrjahr 445,10 €, im zweiten Jahr 568,90 € und im dritten Jahr 799,30 €.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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