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Änderung der Arbeitsmarktsprengelverordnung – neue regionale Zuständigkeiten Verordnung vom 9/30/2011
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz9/30/2011XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2011 ändert die Arbeitsmarktsprengelverordnung: Sie streicht einige Formulierungen, nummeriert Unterabschnitte neu und definiert neue regionale Arbeitsmarktservices für Graz‑Ost, Graz‑West, Judenburg und Knittelfeld. Die Änderungen treten gestaffelt zwischen dem 11. Oktober 2011 und dem 1. Jänner 2012 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Formulierung „mit Ausnahme des Gerichtsbezirkes Pottenstein“ wird aus der Ziffer 3 lit. b gestrichen.
  • Der bisherige Unterabschnitt lit. c wird gestrichen; die bisherigen Punkte d‑w erhalten neue Bezeichnungen von c‑v.
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Hundstorfer Rudolf

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