Zusammenfassung
Die Verordnung richtet auf einem Abschnitt der A 9 Pyhrn Autobahn eine Messstrecke ein, um die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit zu überwachen und verlangt öffentliche Ankündigungen des Messbereichs.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie10/3/2011XXIV
Straßenverkehr
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung richtet auf einem Abschnitt der A 9 Pyhrn Autobahn eine Messstrecke ein, um die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit zu überwachen und verlangt öffentliche Ankündigungen des Messbereichs.Schwerpunkte
- Ein Abschnitt zwischen km 174,60 und km 184,89 der A 9 Pyhrn Autobahn wird als Messstrecke eingerichtet, um die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit zu überwachen.
- Der Beginn und das Ende der Messstrecke müssen öffentlich angekündigt werden, damit Verkehrsteilnehmer rechtzeitig informiert sind.
Dokumente (PDFs)
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