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Kapitalmaßnahmen‑Verordnung (KESt‑Behandlung)
Verordnung vom 04.10.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung definiert steuerrelevante und nicht‑steuerrelevante Kapitalmaßnahmen und legt fest, wie Anschaffungskosten bei Kapitalerhöhungen, Aktiensplits, Fusionen von Investmentfonds und ähnlichen Vorgängen für die Kapitalertragsteuer zu behandeln sind.
Bundesministerium für Finanzen10/4/2011XXIV
Finanzen
Steuerrecht
Kapitalmarkt

Zusammenfassung

Die Verordnung definiert steuerrelevante und nicht‑steuerrelevante Kapitalmaßnahmen und legt fest, wie Anschaffungskosten bei Kapitalerhöhungen, Aktiensplits, Fusionen von Investmentfonds und ähnlichen Vorgängen für die Kapitalertragsteuer zu behandeln sind.

Schwerpunkte

  • Steuerrelevante Kapitalmaßnahmen umfassen Änderungen des Eigenkapitals, wie Erhöhungen, Herabsetzungen, Emission von Bezugsrechten, Aktiensplits, Reverse Splits und Aktienumtausch bei Unternehmenszusammenschlüssen.
  • Fusionen von Investmentfonds nach den §§ 114‑127 InvFG 2011 gelten ebenfalls als steuerrelevante Kapitalmaßnahmen.
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