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WP‑Anschaffungskosten‑VO – Ableitung der Anschaffungskosten von Wertpapieren
Verordnung vom 04.10.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung erlaubt es Steuerpflichtigen, die tatsächlichen Anschaffungskosten von Wertpapieren nicht kennen, für den Kapitalertragsteuerabzug den am 1. April 2012 ermittelten gemeinen Wert zuzüglich eines später festzulegenden Korrekturfaktors zu verwenden.
Bundesministerium für Finanzen10/4/2011XXIV
Steuerwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung erlaubt es Steuerpflichtigen, die tatsächlichen Anschaffungskosten von Wertpapieren nicht kennen, für den Kapitalertragsteuerabzug den am 1. April 2012 ermittelten gemeinen Wert zuzüglich eines später festzulegenden Korrekturfaktors zu verwenden.

Schwerpunkte

  • Steuerpflichtige, deren tatsächliche Anschaffungskosten nicht bekannt sind, dürfen den gemeinen Wert als Basis für die Steuerberechnung nutzen.
  • Der gemeine Wert wird zum Stichtag 1. April 2012 ermittelt und anschließend mit einem später festzulegenden prozentualen Korrekturfaktor angepasst.
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