Entschädigungsregelungen für Rechtsberatung im Asyl‑ und Fremdenpolizeiverfahren Verordnung vom 10/5/2011
Bundesministerium für Inneres10/5/2011XXIV
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Vergütung von Rechtsberatern in Asyl‑ und Fremdenpolizeiverfahren: Stundensätze für Einzelberater, Pauschalbeträge für juristische Personen und Reduktionsstufen bei hoher Fallzahl.Schwerpunkte
- Stundenhonorar für Rechtsberater: 25,71 € pro Stunde im Zulassungsverfahren und maximal 31,00 € pro Stunde im zugelassenen Verfahren.
- Pauschalbeträge für juristische Personen je beratenem Fremden: 194,00 € im Zulassungsverfahren; im zugelassenen Verfahren variabel (z. B. 92,11 € pro Stunde und 27,63 € einmalig); 191,00 € im fremdenpolizeilichen Verfahren.
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