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Änderung der Studienförderungs‑Verordnung für Konservatorium‑Studierende Verordnung vom 10/6/2011
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur10/6/2011XXIV
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung ergänzt die bestehende Studienförderungs‑Verordnung um einen neuen Anhangspunkt für das Internationale Musikkonservatorium Graz und legt fest, dass die Änderungen ab dem Studienjahr 2011/12 gelten.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Absatz 8 wird zu § 4 hinzugefügt, der das Inkrafttreten (06.10.2011) und den Anwendungszeitraum ab Studienjahr 2011/12 festlegt.
  • In der Anlage wird Ziffer 13 eingefügt, die das Internationale Musikkonservatorium Graz (IMUK) als förderberechtigte Einrichtung nennt.
Dokumente (PDFs)
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