Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur10/6/2011XXIV
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung ergänzt die bestehende Studienförderungs‑Verordnung um einen neuen Anhangspunkt für das Internationale Musikkonservatorium Graz und legt fest, dass die Änderungen ab dem Studienjahr 2011/12 gelten.Schwerpunkte
- Ein neuer Absatz 8 wird zu § 4 hinzugefügt, der das Inkrafttreten (06.10.2011) und den Anwendungszeitraum ab Studienjahr 2011/12 festlegt.
- In der Anlage wird Ziffer 13 eingefügt, die das Internationale Musikkonservatorium Graz (IMUK) als förderberechtigte Einrichtung nennt.
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