Zusammenfassung
Die Verordnung verbietet seit dem 1. Januar 2012 die Herstellung und den Verkauf von Beruhigungssaugern und Beißringen, die Bisphenol A enthalten, und regelt eine Übergangsfrist für bereits vorhandene Produkte.Bundesministerium für Gesundheit10/6/2011XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung verbietet seit dem 1. Januar 2012 die Herstellung und den Verkauf von Beruhigungssaugern und Beißringen, die Bisphenol A enthalten, und regelt eine Übergangsfrist für bereits vorhandene Produkte.Schwerpunkte
- Es ist verboten, Beruhigungssauger und Beißringe mit Bisphenol A herzustellen oder in den Verkehr zu bringen.
- Gegenstand der Verordnung sind Beruhigungssauger und Beißringe, wie sie im LMSVG unter § 3 Z 7 lit. c definiert sind.
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