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Festsetzung von Hundertsätzen für Kaufkraftausgleichszulagen (Oktober 2011) Verordnung vom 10/6/2011
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Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten10/6/2011XXIV
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung 328/2011 legt für Oktober 2011 die Hundertsätze fest, nach denen die Kaufkraftausgleichszulage für im Ausland tätige Bundesbeamte und Vertragsbedienstete berechnet wird.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf das Gehaltsgesetz 1956 und nutzt dessen § 21b Abs. 2‑3 als Rechtsgrundlage für die Festsetzung der Hundertsätze.
  • Auf Grundlage von § 21b Abs. 1 wird für den Monat Oktober 2011 ein Hundertsatz pro Dienstort festgelegt, der die Höhe der Kaufkraftausgleichszulage bestimmt.
Dokumente (PDFs)
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