<!--[-->Einbeziehung von Rettungshundeteams in die Zusatz-Unfallversicherung<!--]-->
Einbeziehung von Rettungshundeteams in die Zusatz-Unfallversicherung
Verordnung vom 10.10.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 10. Oktober 2011 nimmt alle Mitglieder des Vereins ÖRD Rettungshunde‑Einsatz in die Zusatzversicherung der Unfallversicherung nach § 22a ASVG auf. Damit erhalten sie im Falle eines Unfalls zusätzlichen Versicherungsschutz.
Bundesministerium für Gesundheit10/10/2011XXIV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 10. Oktober 2011 nimmt alle Mitglieder des Vereins ÖRD Rettungshunde‑Einsatz in die Zusatzversicherung der Unfallversicherung nach § 22a ASVG auf. Damit erhalten sie im Falle eines Unfalls zusätzlichen Versicherungsschutz.

Schwerpunkte

  • Alle Mitglieder des Vereins ÖRD Rettungshunde‑Einsatz werden in die Zusatzversicherung der Unfallversicherung aufgenommen.
  • Durch diese Aufnahme erhalten die Helfer im Falle eines Unfalls finanzielle Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Stöger Alois, diplômé © Parlamentsdirektion

Stöger Alois, diplômé

SPÖ


4 - Oberösterreich


Verkehr und Infrastruktur


Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.