Zusammenfassung
Die Verordnung vom 10. Oktober 2011 nimmt alle Mitglieder des Vereins ÖRD Rettungshunde‑Einsatz in die Zusatzversicherung der Unfallversicherung nach § 22a ASVG auf. Damit erhalten sie im Falle eines Unfalls zusätzlichen Versicherungsschutz.Bundesministerium für Gesundheit10/10/2011XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 10. Oktober 2011 nimmt alle Mitglieder des Vereins ÖRD Rettungshunde‑Einsatz in die Zusatzversicherung der Unfallversicherung nach § 22a ASVG auf. Damit erhalten sie im Falle eines Unfalls zusätzlichen Versicherungsschutz.Schwerpunkte
- Alle Mitglieder des Vereins ÖRD Rettungshunde‑Einsatz werden in die Zusatzversicherung der Unfallversicherung aufgenommen.
- Durch diese Aufnahme erhalten die Helfer im Falle eines Unfalls finanzielle Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.