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Verbot von Bleischrotmunition bei der Jagd auf Wasservögel
Verordnung vom 12.10.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2011 verbietet die Nutzung von Bleischrotmunition bei der Jagd auf Wasservögel, um die Bleibelastung in Umwelt und Nahrungskette zu senken. Das Verbot gilt seit dem 1. Juli 2012 für alle in der Anlage genannten Arten.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft10/12/2011XXIV
Umwelt

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2011 verbietet die Nutzung von Bleischrotmunition bei der Jagd auf Wasservögel, um die Bleibelastung in Umwelt und Nahrungskette zu senken. Das Verbot gilt seit dem 1. Juli 2012 für alle in der Anlage genannten Arten.

Schwerpunkte

  • Ziel der Verordnung ist die Reduktion des Bleieintrags in die Umwelt.
  • Die Verwendung von Bleischrotmunition bei der Jagd auf Wasservögel ist verboten.
Dokumente (PDFs)
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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