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Änderung der Farbstoffverordnung 2011 – EU‑Anpassung Verordnung vom 10/18/2011
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Bundesministerium für Gesundheit10/18/2011XXIV
Gesundheit
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die 2011 erlassene Verordnung passt die österreichische Farbstoffverordnung an die EU‑Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 an. Sie streicht überholte Paragraphen, definiert Höchstmengen für Farbstoffe und führt neue Kennzeichnungspflichten sowie einen Hinweis auf EU‑Reinheitskriterien ein.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung regelt die Verwendung von Lebensmittelfarbstoffen nach der EU‑Verordnung (EG) Nr. 1333/2008, sodass österreichische Vorschriften mit dem EU‑Recht übereinstimmen.
  • Der bisherige § 3 wird gestrichen, weil seine Inhalte durch die EU‑Regelungen bereits abgedeckt sind.
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