Bundesministerium für Gesundheit10/18/2011XXIV
Gesundheit
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die 2011 erlassene Verordnung passt die österreichische Farbstoffverordnung an die EU‑Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 an. Sie streicht überholte Paragraphen, definiert Höchstmengen für Farbstoffe und führt neue Kennzeichnungspflichten sowie einen Hinweis auf EU‑Reinheitskriterien ein.Schwerpunkte
- Die Verordnung regelt die Verwendung von Lebensmittelfarbstoffen nach der EU‑Verordnung (EG) Nr. 1333/2008, sodass österreichische Vorschriften mit dem EU‑Recht übereinstimmen.
- Der bisherige § 3 wird gestrichen, weil seine Inhalte durch die EU‑Regelungen bereits abgedeckt sind.
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