Zusammenfassung
Die Verordnung hebt den seit 1968 bestehenden Gefährdungsbereich um das Munitionslager Muraunberg auf. Sie beruft sich auf § 6 Abs. 5 des Munitionslagergesetzes und tritt am 1. Jänner 2012 in Kraft.Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport10/18/2011XXIV
öffentliche Sicherheit
Zusammenfassung
Die Verordnung hebt den seit 1968 bestehenden Gefährdungsbereich um das Munitionslager Muraunberg auf. Sie beruft sich auf § 6 Abs. 5 des Munitionslagergesetzes und tritt am 1. Jänner 2012 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf das Munitionslagergesetz, um die Aufhebung des bisherigen Schutzgebiets zu legitimieren.
- Die frühere Verordnung von 1968, die den Gefährdungsbereich festgelegt hatte, wird aufgehoben.
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