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Aufhebung des Gefährdungsbereiches des Munitionslagers Muraunberg
Verordnung vom 18.10.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung hebt den seit 1968 bestehenden Gefährdungsbereich um das Munitionslager Muraunberg auf. Sie beruft sich auf § 6 Abs. 5 des Munitionslagergesetzes und tritt am 1. Jänner 2012 in Kraft.
Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport10/18/2011XXIV
öffentliche Sicherheit

Zusammenfassung

Die Verordnung hebt den seit 1968 bestehenden Gefährdungsbereich um das Munitionslager Muraunberg auf. Sie beruft sich auf § 6 Abs. 5 des Munitionslagergesetzes und tritt am 1. Jänner 2012 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf das Munitionslagergesetz, um die Aufhebung des bisherigen Schutzgebiets zu legitimieren.
  • Die frühere Verordnung von 1968, die den Gefährdungsbereich festgelegt hatte, wird aufgehoben.
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Darabos Norbert, Mag.

SPÖ


1B - Burgenland Süd



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