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Zulassung zum Doktoratsstudium für FH‑Masterabsolvent*innen Verordnung vom 10/19/2011
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Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung10/19/2011XXIV
Hochschulausbildung

Zusammenfassung

Die Verordnung ermöglicht Absolvent*innen bestimmter Fachhochschul‑Masterstudiengänge den Zugang zu einem Doktoratsstudium in den technischen Wissenschaften. Sie listet die zulässigen Studiengänge auf und tritt mit Veröffentlichung im RIS in Kraft.

Schwerpunkte

  • Absolvent*innen der unten aufgeführten Fachhochschul‑Masterstudiengänge dürfen ein Doktoratsstudium in technischen Wissenschaften beginnen.
  • Die Verordnung beruht auf § 5 Abs. 3 und 3a des Bundesgesetzes über Fachhochschul‑Studiengänge (FHStG).
Dokumente (PDFs)
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Töchterle Karlheinz, Dr.

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