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Zulassung zum Doktoratsstudium für FH‑Masterabsolvent*innen
Verordnung vom 19.10.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung ermöglicht Absolvent*innen bestimmter Fachhochschul‑Masterstudiengänge den Zugang zu einem Doktoratsstudium in den technischen Wissenschaften. Sie listet die zulässigen Studiengänge auf und tritt mit Veröffentlichung im RIS in Kraft.
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung10/19/2011XXIV
Hochschulausbildung

Zusammenfassung

Die Verordnung ermöglicht Absolvent*innen bestimmter Fachhochschul‑Masterstudiengänge den Zugang zu einem Doktoratsstudium in den technischen Wissenschaften. Sie listet die zulässigen Studiengänge auf und tritt mit Veröffentlichung im RIS in Kraft.

Schwerpunkte

  • Absolvent*innen der unten aufgeführten Fachhochschul‑Masterstudiengänge dürfen ein Doktoratsstudium in technischen Wissenschaften beginnen.
  • Die Verordnung beruht auf § 5 Abs. 3 und 3a des Bundesgesetzes über Fachhochschul‑Studiengänge (FHStG).
Dokumente (PDFs)
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Töchterle Karlheinz, Dr.

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