Zusammenfassung
Die Verordnung ermöglicht Absolvent*innen bestimmter Fachhochschul‑Masterstudiengänge den Zugang zu einem Doktoratsstudium in den technischen Wissenschaften. Sie listet die zulässigen Studiengänge auf und tritt mit Veröffentlichung im RIS in Kraft.Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung10/19/2011XXIV
Hochschulausbildung
Zusammenfassung
Die Verordnung ermöglicht Absolvent*innen bestimmter Fachhochschul‑Masterstudiengänge den Zugang zu einem Doktoratsstudium in den technischen Wissenschaften. Sie listet die zulässigen Studiengänge auf und tritt mit Veröffentlichung im RIS in Kraft.Schwerpunkte
- Absolvent*innen der unten aufgeführten Fachhochschul‑Masterstudiengänge dürfen ein Doktoratsstudium in technischen Wissenschaften beginnen.
- Die Verordnung beruht auf § 5 Abs. 3 und 3a des Bundesgesetzes über Fachhochschul‑Studiengänge (FHStG).
Dokumente (PDFs)
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