Aufteilungsschlüssel für die Krankenversicherung der Pensionist/innen 2010 Verordnung vom 10/20/2011
Bundesministerium für Gesundheit10/20/2011XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2010 fest, wie die Beiträge der Krankenversicherung der Pensionist/innen auf die verschiedenen Krankenkassen verteilt werden. Sie definiert prozentuale Anteile für jede Gebietskrankenkasse und für mehrere Betriebskrankenkassen.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert den Aufteilungsschlüssel für das Jahr 2010, nach dem die Pensionsbeiträge auf die Krankenkassen verteilt werden.
- Die größten Anteile (je 12 % bis 22 %) gehen an die regionalen Gebietskrankenkassen, z. B. Wien (22,41 %) und Niederösterreich (21,44 %).
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