Aufteilungsschlüssel für die Krankenversicherung der Pensionist/innen 2010
Verordnung vom 20.10.2011Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2010 fest, wie die Beiträge der Krankenversicherung der Pensionist/innen auf die verschiedenen Krankenkassen verteilt werden. Sie definiert prozentuale Anteile für jede Gebietskrankenkasse und für mehrere Betriebskrankenkassen.Bundesministerium für Gesundheit10/20/2011XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2010 fest, wie die Beiträge der Krankenversicherung der Pensionist/innen auf die verschiedenen Krankenkassen verteilt werden. Sie definiert prozentuale Anteile für jede Gebietskrankenkasse und für mehrere Betriebskrankenkassen.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert den Aufteilungsschlüssel für das Jahr 2010, nach dem die Pensionsbeiträge auf die Krankenkassen verteilt werden.
- Die größten Anteile (je 12 % bis 22 %) gehen an die regionalen Gebietskrankenkassen, z. B. Wien (22,41 %) und Niederösterreich (21,44 %).
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.