Zusammenfassung
Die Verordnung von 2011 ändert die Hochschul‑Curriculaverordnung, führt einen neuen Abschnitt für den Lehrgang Freizeitpädagogik ein, ergänzt Vorgaben zu Modulen und Bachelorarbeiten und legt neue Leitlinien für die Studiengestaltung fest.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur10/25/2011XXIV
Bildung
Hochschulwesen
Lehramtsstudien
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2011 ändert die Hochschul‑Curriculaverordnung, führt einen neuen Abschnitt für den Lehrgang Freizeitpädagogik ein, ergänzt Vorgaben zu Modulen und Bachelorarbeiten und legt neue Leitlinien für die Studiengestaltung fest.Schwerpunkte
- Ein neuer Abschnitt 2a wird eingeführt, der den Hochschullehrgang für Freizeitpädagogik definiert und die zugehörigen Module sowie deren ECTS‑Credits auflistet.
- In § 3 Abs. 2 werden Leitlinien für die Gestaltung von Studien festgeschrieben – etwa Kompetenzorientierung, Integration von Lernenden mit Migrationshintergrund und Medienkompetenz.
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