Bundesministerium für Gesundheit10/28/2011XXIV
Gesundheit
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2011 ändert die Extraktionslösungsmittelverordnung, um sie an EU‑Richtlinien anzupassen, erweitert den Anwendungsbereich und legt neue Höchstwerte für bestimmte Lösungsmittel fest.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für alle Extraktionslösungsmittel, die bei der Herstellung von Lebensmitteln und deren Zutaten verwendet werden; sie umfasst zusätzlich Lösungsmittel für Zusatzstoffe, Vitamine und Nährzusatzstoffe, wenn diese ausdrücklich in den Anlagen aufgeführt sind.
- Der Ausdruck „, Verzehrprodukten“ wird aus § 2 entfernt, um die Formulierung zu vereinfachen.
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