Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz10/31/2011XXIV
Ausbildungsbeihilfe
Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit 1. November 2011 die monatliche Lehrlingsentschädigung für Veranstaltungstechniker/innen fest, inklusive Urlaubszuschuss, Weihnachtsremuneration und einem Überstundensatz von 8,65 €, sofern kein Kollektivvertrag existiert.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für den Wirtschaftszweig Veranstaltungstechnik in ganz Österreich, wenn dort kein Kollektivvertrag besteht.
- Die monatliche Lehrlingsentschädigung beträgt 488 € im 1. Lehrjahr, 628 € im 2. Lehrjahr, 777 € im 3. Lehrjahr und 1 006 € im 4. Lehrjahr.
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