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Lehrlingsentschädigung für Veranstaltungstechniker/innen (2011) Verordnung vom 10/31/2011
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz10/31/2011XXIV
Ausbildungsbeihilfe

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit 1. November 2011 die monatliche Lehrlingsentschädigung für Veranstaltungstechniker/innen fest, inklusive Urlaubszuschuss, Weihnachtsremuneration und einem Überstundensatz von 8,65 €, sofern kein Kollektivvertrag existiert.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für den Wirtschaftszweig Veranstaltungstechnik in ganz Österreich, wenn dort kein Kollektivvertrag besteht.
  • Die monatliche Lehrlingsentschädigung beträgt 488 € im 1. Lehrjahr, 628 € im 2. Lehrjahr, 777 € im 3. Lehrjahr und 1 006 € im 4. Lehrjahr.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

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