Bundesministerium für Gesundheit2/4/2011XXIV
Umwelt
EU‑Recht
Gesundheit
Tierschutz
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2011 ändert die Tierkennzeichnungs‑ und Registrierungsverordnung 2009. Sie erweitert die Definition von Betrieben, führt neue Kennzeichnungsziffern ein und legt erweiterte Meldepflichten für verschiedene Tierarten fest, um die Rückverfolgbarkeit zu verbessern.Schwerpunkte
- Erweiterung des Begriffs "Betriebe" für Schweine, Schafe und Ziegen auf alle Einrichtungen, Anlagen, Handelseinrichtungen, Schlachtstätten, Sammelstellen und Transporteure, ausgenommen Tierarztpraxen und -kliniken.
- Einführung einer neuen Ziffer 27, die die Umkennzeichnung von Schafen und Ziegen regelt – also das Anbringen eines neuen individuellen Kennzeichnungs‑Codes.
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