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Grundausbildung für Bezirksanwältinnen und Bezirksanwälte
Verordnung vom 07.11.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, wie Bezirksanwältinnen und Bezirksanwälte in Österreich grundlegend ausgebildet werden. Sie definiert Inhalte, Ablauf, Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsmodalitäten und tritt am 1. November 2011 in Kraft.
Bundesministerium für Justiz11/7/2011XXIV
Justiz
Ausbildung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, wie Bezirksanwältinnen und Bezirksanwälte in Österreich grundlegend ausgebildet werden. Sie definiert Inhalte, Ablauf, Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsmodalitäten und tritt am 1. November 2011 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert den Anwendungsbereich: Sie regelt die Grundausbildung für alle Bezirksanwältinnen und Bezirksanwälte.
  • Ziele der Ausbildung sind die Vermittlung von fachlichem Wissen, praxisrelevanten Fähigkeiten und moderner Lehrmethoden (z. B. E‑Learning).
Dokumente (PDFs)
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Karl Beatrix, Mag. Dr.

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6 - Steiermark



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