Festsetzung der Hundertsätze für Kaufkraftausgleichszulagen (November 2011)
Verordnung vom 07.11.2011Zusammenfassung
Die Verordnung legt für November 2011 die Hundertsätze fest, mit denen die Kaufkraftausgleichszulage für im Ausland tätige Bundesbedienstete berechnet wird. Sie enthält eine ausführliche Liste von Dienstorten und den jeweiligen Prozentsätzen.Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten11/7/2011XXIV
Finanzwesen
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für November 2011 die Hundertsätze fest, mit denen die Kaufkraftausgleichszulage für im Ausland tätige Bundesbedienstete berechnet wird. Sie enthält eine ausführliche Liste von Dienstorten und den jeweiligen Prozentsätzen.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf das Gehaltsgesetz (§ 21b) und legt damit die rechtliche Grundlage für die Festsetzung der Hundertsätze fest.
- Für den Monat November 2011 wird ein Hundertsatz pro Dienstort bestimmt, der die Höhe der Kaufkraftausgleichszulage definiert.
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