Bundesministerium für Finanzen11/8/2011XXIV
Finanzwesen
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt verbindliche Termine für Zahlungen, Verrechnungen und den Abschluss der Haushaltsrechnung des Jahres 2012 fest.Schwerpunkte
- Zahlungen für das Finanzjahr 2012 dürfen bis zum 31. Dezember 2012 geleistet werden.
- Die Verrechnung von Verpflichtungen, Forderungen und Vorbelastungen ist bis zum 15. Jänner 2013 zulässig.
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