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Verordnung über Abschlusstermine für das Finanzjahr 2012 Verordnung vom 11/8/2011
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Bundesministerium für Finanzen11/8/2011XXIV
Finanzwesen
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt verbindliche Termine für Zahlungen, Verrechnungen und den Abschluss der Haushaltsrechnung des Jahres 2012 fest.

Schwerpunkte

  • Zahlungen für das Finanzjahr 2012 dürfen bis zum 31. Dezember 2012 geleistet werden.
  • Die Verrechnung von Verpflichtungen, Forderungen und Vorbelastungen ist bis zum 15. Jänner 2013 zulässig.
Dokumente (PDFs)
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Fekter Maria Theresia, Mag. Dr.

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