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Verordnung über Abschlusstermine für das Finanzjahr 2012
Verordnung vom 08.11.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung legt verbindliche Termine für Zahlungen, Verrechnungen und den Abschluss der Haushaltsrechnung des Jahres 2012 fest.
Bundesministerium für Finanzen11/8/2011XXIV
Finanzwesen
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt verbindliche Termine für Zahlungen, Verrechnungen und den Abschluss der Haushaltsrechnung des Jahres 2012 fest.

Schwerpunkte

  • Zahlungen für das Finanzjahr 2012 dürfen bis zum 31. Dezember 2012 geleistet werden.
  • Die Verrechnung von Verpflichtungen, Forderungen und Vorbelastungen ist bis zum 15. Jänner 2013 zulässig.
Dokumente (PDFs)
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Fekter Maria Theresia, Mag. Dr.

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