Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2012 einen verbindlichen Mindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften in Oberösterreich fest, inklusive Pauschalbeträgen für Aufzüge, Saunen und Grünflächen sowie Regelungen zu Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/16/2011XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2012 einen verbindlichen Mindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften in Oberösterreich fest, inklusive Pauschalbeträgen für Aufzüge, Saunen und Grünflächen sowie Regelungen zu Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für alle Personen, die in Oberösterreich mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen beauftragt sind, wenn ihr Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft ist.
- Für die Betreuung von Personenaufzügen erhalten die Beschäftigten einen monatlichen Pauschalbetrag von 102,87 €, der bei Gebäuden mit mehr als sieben Stockwerken für jede weitere Aufzugsausstiegstelle um 12,55 € steigt.
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