Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Oberösterreich fest. Sie definiert ein Grundentgelt pro Quadratmeter, Zuschläge für Gehsteigreinigung, Sonderleistungen und Urlaub‑/Weihnachtszuschüsse. Der Tarif gilt ab dem 1. Jänner 2012.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/16/2011XXIV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Oberösterreich fest. Sie definiert ein Grundentgelt pro Quadratmeter, Zuschläge für Gehsteigreinigung, Sonderleistungen und Urlaub‑/Weihnachtszuschüsse. Der Tarif gilt ab dem 1. Jänner 2012.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Bundesland Oberösterreich und für alle Hausbesorger/innen, die dem Hausbesorgergesetz unterliegen, sofern ihr Arbeitgeber nicht bereits durch einen Kollektivvertrag abgedeckt ist.
- Das Grundentgelt beträgt 0,2264 € pro Quadratmeter Nutzfläche; für das Reinigen und Bestreuen von Gehwegen bei Glatteis wird 0,4099 € pro Quadratmeter berechnet. Bei Häusern mit Holztreppen steigt das Entgelt um 20 %.
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