Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/16/2011XXIV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt verbindliche Mindestlöhne für Personen fest, die in Wien Gebäude betreuen und bedienen – etwa Hausmeister*innen, Aufzugswart*innen oder Gartenpfleger*innen – und tritt am 1. Jänner 2012 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Bundesland Wien und für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Gebäuden beauftragt sind, sofern sie nicht bereits durch einen Kollektivvertrag abgedeckt sind.
- Für die Aufzugsbetreuung erhalten die Beschäftigten monatlich 86,60 €, plus 6,21 € für jedes Stockwerk über dem siebten.
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