Verordnung zur befristeten Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte im Wintertourismus (2011/2012)
Verordnung vom 16.11.2011Zusammenfassung
Die Verordnung legt ein Kontingent von 1 935 befristeten Arbeitsplätzen im Wintertourismus fest, verteilt auf die Bundesländer, und regelt deren maximale Dauer (max. 24 Wochen) bis zum 15. Mai 2012. Zusätzlich gibt es für Tirol ein Sonderkontingent von 50 Plätzen während der Olympischen Jugend‑Winterspiele im Januar 2012.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/16/2011XXIV
Arbeitsrecht
Ausländischer Staatsangehöriger
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ein Kontingent von 1 935 befristeten Arbeitsplätzen im Wintertourismus fest, verteilt auf die Bundesländer, und regelt deren maximale Dauer (max. 24 Wochen) bis zum 15. Mai 2012. Zusätzlich gibt es für Tirol ein Sonderkontingent von 50 Plätzen während der Olympischen Jugend‑Winterspiele im Januar 2012.Schwerpunkte
- Ein Gesamt‑Kontingent von 1 935 befristeten Arbeitsplätzen im Wintertourismus wird festgelegt und auf die Bundesländer verteilt.
- Beschäftigungsbewilligungen dürfen maximal 24 Wochen dauern und dürfen nicht nach dem 15. Mai 2012 enden.
Dokumente (PDFs)
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