Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/17/2011XXIV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen verbindlichen Mindestlohntarif für Hausbetreuer/innen in Österreich fest, definiert drei Lohnstufen, zahlreiche Zuschläge und Sonderzahlungen sowie Vorgaben zu Arbeitsmaterial und Fahrtkosten. Der Tarif gilt seit dem 1. Jänner 2012.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet und für alle Arbeitnehmer*innen, die Reinigungs‑, Wartungs‑, Aufsichts‑ oder Betreuungsaufgaben in Liegenschaften übernehmen.
- Es werden drei Lohngruppen festgelegt: 8,77 €, 9,77 € und 12,82 € pro Stunde; für alle Tätigkeiten wird ein Zuschlag von 7 % auf den jeweiligen Stundenlohn erhoben.
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