Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen verbindlichen Mindestlohntarif für Personen fest, die Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften im Burgenland betreuen. Sie definiert Pauschalbeträge für Aufzüge, Freizeiteinrichtungen, Grünflächen, Heiz‑ und Warmwasseranlagen sowie Stundenlöhne für Hausarbeiter und regelt Urlaubs‑ und Weihnachtszuschüsse. Der Tarif gilt seit dem 1. Januar 2012.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/21/2011XXIV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen verbindlichen Mindestlohntarif für Personen fest, die Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften im Burgenland betreuen. Sie definiert Pauschalbeträge für Aufzüge, Freizeiteinrichtungen, Grünflächen, Heiz‑ und Warmwasseranlagen sowie Stundenlöhne für Hausarbeiter und regelt Urlaubs‑ und Weihnachtszuschüsse. Der Tarif gilt seit dem 1. Januar 2012.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Bundesland Burgenland und für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt sind.
- Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die genannten Personen monatlich 95,74 €, für jedes Stockwerk über sieben wird ein Aufschlag von 11,31 € pro zusätzlichem Geschoss gezahlt.
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