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Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen im Burgenland (ab 01.01.2012) Verordnung vom 11/21/2011
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/21/2011XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit 1. Jänner 2012 den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen im Burgenland fest, inklusive Grundentgelt pro Quadratmeter, Materialzuschlag, Sonderzahlungen und Regelungen zu Urlaub und Weihnachtsbonus.

Schwerpunkte

  • Das monatliche Entgelt beträgt 0,233 € pro Quadratmeter Wohnfläche und andere Räumlichkeiten sowie 0,422 € pro Quadratmeter für die Gehsteigreinigung bei Glatteis.
  • Ein monatlicher Materialzuschlag von 20 % des Grundlohns wird zusätzlich zum Entgelt gezahlt.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

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