Änderung der Schiffsausrüstungsverordnung – Verweis auf EU‑Richtlinie 2011/75/EU
Verordnung vom 21.11.2011Zusammenfassung
Die Verordnung 373/2011 passt die Schiffsausrüstungsverordnung an, indem sie den Verweis auf die aktuelle EU‑Richtlinie 2011/75/EU einfügt. Sie tritt am 5. Oktober 2012 in Kraft; Ausrüstungen, die vor diesem Datum nach dem alten Verfahren hergestellt wurden, dürfen noch bis zum 5. Oktober 2014 verwendet werden.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie11/21/2011XXIV
Umwelt
Verkehr
Europäische Union
Zusammenfassung
Die Verordnung 373/2011 passt die Schiffsausrüstungsverordnung an, indem sie den Verweis auf die aktuelle EU‑Richtlinie 2011/75/EU einfügt. Sie tritt am 5. Oktober 2012 in Kraft; Ausrüstungen, die vor diesem Datum nach dem alten Verfahren hergestellt wurden, dürfen noch bis zum 5. Oktober 2014 verwendet werden.Schwerpunkte
- Die Verordnung ersetzt die bisherige Bezugnahme auf die EU‑Richtlinie 2010/68/EU durch den Verweis auf die aktuelle Richtlinie 2011/75/EU, sodass künftig die neuesten europäischen Sicherheitsanforderungen gelten.
- Die Verordnung tritt am 5. Oktober 2012 in Kraft.
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