<!--[-->Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in der Steiermark (ab 01.01.2012)<!--]-->
Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in der Steiermark (ab 01.01.2012)
Verordnung vom 23.11.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2012 den Mindestlohntarif für Hausbesorger in der Steiermark fest, definiert Entgelte pro Quadratmeter Nutzfläche, Materialzuschläge und Sonderzahlungen wie Urlaubszuschuss.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/23/2011XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2012 den Mindestlohntarif für Hausbesorger in der Steiermark fest, definiert Entgelte pro Quadratmeter Nutzfläche, Materialzuschläge und Sonderzahlungen wie Urlaubszuschuss.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt ausschließlich im Bundesland Steiermark und richtet sich an alle Hausbesorger/innen, deren Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind oder erst nach Inkrafttreten des Tarifs einer solchen beitreten.
  • Das Grundentgelt wird nach genutzter Quadratmeterfläche berechnet: 0,2313 € pro m² Wohnfläche und gleiche Rate für andere Räumlichkeiten; für Gehsteigflächen gilt ein höherer Satz von 0,4208 € pro m².
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.