Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/23/2011XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2012 den Mindestlohntarif für Hausbesorger in der Steiermark fest, definiert Entgelte pro Quadratmeter Nutzfläche, Materialzuschläge und Sonderzahlungen wie Urlaubszuschuss.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt ausschließlich im Bundesland Steiermark und richtet sich an alle Hausbesorger/innen, deren Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind oder erst nach Inkrafttreten des Tarifs einer solchen beitreten.
- Das Grundentgelt wird nach genutzter Quadratmeterfläche berechnet: 0,2313 € pro m² Wohnfläche und gleiche Rate für andere Räumlichkeiten; für Gehsteigflächen gilt ein höherer Satz von 0,4208 € pro m².
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