Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2012 den Mindestlohntarif für Hausbesorger in der Steiermark fest, definiert Entgelte pro Quadratmeter Nutzfläche, Materialzuschläge und Sonderzahlungen wie Urlaubszuschuss.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/23/2011XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2012 den Mindestlohntarif für Hausbesorger in der Steiermark fest, definiert Entgelte pro Quadratmeter Nutzfläche, Materialzuschläge und Sonderzahlungen wie Urlaubszuschuss.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt ausschließlich im Bundesland Steiermark und richtet sich an alle Hausbesorger/innen, deren Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind oder erst nach Inkrafttreten des Tarifs einer solchen beitreten.
- Das Grundentgelt wird nach genutzter Quadratmeterfläche berechnet: 0,2313 € pro m² Wohnfläche und gleiche Rate für andere Räumlichkeiten; für Gehsteigflächen gilt ein höherer Satz von 0,4208 € pro m².
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