Deklaration eines Bundesstraßenplanungsgebiets für die S 3 Weinviertler Schnellstraße (Hollabrunn, Grabern, Wullersdorf, Guntersdorf)
Verordnung vom 07.02.2011Zusammenfassung
Die Verordnung vom 7. Februar 2011 erklärt das Gebiet in Hollabrunn, Grabern, Wullersdorf und Guntersdorf als Bundesstraßenplanungsgebiet für einen Abschnitt der geplanten S 3 Weinviertler Schnellstraße. Damit wird das Land für den zukünftigen Straßenbau reserviert und die zugehörigen Lagepläne stehen zur öffentlichen Einsicht bereit.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie2/7/2011XXIV
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 7. Februar 2011 erklärt das Gebiet in Hollabrunn, Grabern, Wullersdorf und Guntersdorf als Bundesstraßenplanungsgebiet für einen Abschnitt der geplanten S 3 Weinviertler Schnellstraße. Damit wird das Land für den zukünftigen Straßenbau reserviert und die zugehörigen Lagepläne stehen zur öffentlichen Einsicht bereit.Schwerpunkte
- Die Verordnung stützt sich auf § 14 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes von 1971, der die Ausweisung von Planungsgebieten für Bundesstraßen erlaubt.
- Das in den Lageplänen Teil 1‑5 dargestellte Gelände wird zum Bundesstraßenplanungsgebiet erklärt, damit es später für den Bau der S 3 genutzt werden kann.
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