<!--[-->Mindestlohntarif für Haus‑ und Anlagendienstleistungen in Kärnten (ab 01.01.2012)<!--]-->
Mindestlohntarif für Haus‑ und Anlagendienstleistungen in Kärnten (ab 01.01.2012)
Verordnung vom 23.11.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen einheitlichen Mindestlohntarif für die Betreuung von Gebäuden, Aufzügen, Freizeit‑ und Heizungsanlagen in Kärnten fest und tritt am 1. Jänner 2012 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/23/2011XXIV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen einheitlichen Mindestlohntarif für die Betreuung von Gebäuden, Aufzügen, Freizeit‑ und Heizungsanlagen in Kärnten fest und tritt am 1. Jänner 2012 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das Bundesland Kärnten und für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Liegenschaften beauftragt sind, sowie deren Arbeitgeber*innen.
  • Für die Betreuung von Aufzügen wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 88,02 € für bis zu vier Geschosse und 5,75 € pro weiterem Geschoss festgelegt.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.