Mindestlohntarif für Haus‑ und Anlagendienstleistungen in Kärnten (ab 01.01.2012) Verordnung vom 11/23/2011
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/23/2011XXIV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen einheitlichen Mindestlohntarif für die Betreuung von Gebäuden, Aufzügen, Freizeit‑ und Heizungsanlagen in Kärnten fest und tritt am 1. Jänner 2012 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Bundesland Kärnten und für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Liegenschaften beauftragt sind, sowie deren Arbeitgeber*innen.
- Für die Betreuung von Aufzügen wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 88,02 € für bis zu vier Geschosse und 5,75 € pro weiterem Geschoss festgelegt.
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