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Mindestlohntarif für Haus‑ und Anlagendienstleistungen in Kärnten (ab 01.01.2012) Verordnung vom 11/23/2011
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/23/2011XXIV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen einheitlichen Mindestlohntarif für die Betreuung von Gebäuden, Aufzügen, Freizeit‑ und Heizungsanlagen in Kärnten fest und tritt am 1. Jänner 2012 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das Bundesland Kärnten und für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Liegenschaften beauftragt sind, sowie deren Arbeitgeber*innen.
  • Für die Betreuung von Aufzügen wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 88,02 € für bis zu vier Geschosse und 5,75 € pro weiterem Geschoss festgelegt.
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Hundstorfer Rudolf

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