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Mindestlohntarif für Hausbetreuung in der Steiermark Verordnung vom 11/23/2011
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/23/2011XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Bundesland Steiermark einen Mindestlohntarif für Personen fest, die Gebäude und technische Anlagen betreuen, mit klar definierten Pauschalbeträgen und Stundensätzen.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das Bundesland Steiermark und für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Gebäuden beauftragt sind.
  • Für die Aufzugsbetreuung wird ein monatlicher Pauschalbetrag von bis zu vier Geschossen € 87,46 und für jedes weitere Geschoss € 7,87 gezahlt.
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Hundstorfer Rudolf

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