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Mindestlohntarif für Hausbetreuung in der Steiermark
Verordnung vom 23.11.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Bundesland Steiermark einen Mindestlohntarif für Personen fest, die Gebäude und technische Anlagen betreuen, mit klar definierten Pauschalbeträgen und Stundensätzen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/23/2011XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Bundesland Steiermark einen Mindestlohntarif für Personen fest, die Gebäude und technische Anlagen betreuen, mit klar definierten Pauschalbeträgen und Stundensätzen.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das Bundesland Steiermark und für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Gebäuden beauftragt sind.
  • Für die Aufzugsbetreuung wird ein monatlicher Pauschalbetrag von bis zu vier Geschossen € 87,46 und für jedes weitere Geschoss € 7,87 gezahlt.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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