Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen verbindlichen Mindestlohntarif für Personen fest, die Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in Niederösterreich betreuen und bedienen. Sie definiert Pauschalbeträge und Stundenlöhne für Aufzugsbetreuung, Freizeiteinrichtungen, Grünflächen, Heizungsanlagen und weitere Tätigkeiten und tritt am 1. Jänner 2012 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/23/2011XXIV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Wohnungspolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen verbindlichen Mindestlohntarif für Personen fest, die Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in Niederösterreich betreuen und bedienen. Sie definiert Pauschalbeträge und Stundenlöhne für Aufzugsbetreuung, Freizeiteinrichtungen, Grünflächen, Heizungsanlagen und weitere Tätigkeiten und tritt am 1. Jänner 2012 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesland Niederösterreich und für alle Personen, die mit der Betreuung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt sind, sofern kein Kollektivvertrag besteht.
- Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die Beschäftigten monatlich 82,01 €; bei Gebäuden mit mehr als sieben Geschossen erhöht sich der Betrag um 10,60 € pro zusätzlichem Geschoss.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.