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Heimarbeitstarif für Heimarbeiter/innen in der Kettenstichstickerei (Vorarlberg) Verordnung vom 11/24/2011
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/24/2011XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2012 einen Heimarbeitstarif für die Kettenstichstickerei in Vorarlberg fest: Mindeststundenlohn 6,30 €, plus 10‑%‑Zuschläge für mehrfarbige Aufträge bzw. für Handarbeit mit mindestens fünf Fäden.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt räumlich nur im Bundesland Vorarlberg, sachlich für alle Heimarbeiten in der Kettenstichstickerei und persönlich für alle Auftraggeber/innen und Heimarbeiter/innen, die solche Aufträge ausführen.
  • Der Tarif tritt am 1. Jänner 2012 in Kraft und bleibt gültig, bis er durch das Heimarbeitsgesetz aufgehoben oder geändert wird.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

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