Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/24/2011XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2012 einheitliche Stundensätze für Heimarbeiter*innen in der Schifflistickerei in Vorarlberg fest und definiert Zuschläge für bestimmte Arbeitsschritte sowie für schwarze bzw. marineblaue Stoffe.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt räumlich nur für das Bundesland Vorarlberg, sachlich für alle Heimarbeiten im Bereich Schifflistickerei und persönlich für Auftraggeber*innen aus Industrie und Gewerbe sowie für die dort tätigen Heimarbeiter*innen, sofern keine abweichenden Gesamtverträge bestehen.
- Der Tarif tritt für alle Aufträge, die ab dem 1. Jänner 2012 erteilt werden, in Kraft und bleibt gültig, bis er durch eine neue Verordnung oder einen übergeordneten Heimarbeitsgesamtvertrag aufgehoben wird.
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