Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/25/2011XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2012 den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Vorarlberg fest, definiert die Entgeltberechnung nach Quadratmeterfläche, Materialzuschlag und Sonderentgelten sowie Urlaubs‑ und Weihnachtszuschüsse.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Bundesland Vorarlberg und für alle Hausbesorger/innen sowie deren Arbeitgeber, sofern sie nicht bereits Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind.
- Das monatliche Entgelt wird aus drei Bestandteilen berechnet: 0,2272 € pro Quadratmeter Wohnfläche, 0,2272 € pro Quadratmeter anderer Räumlichkeiten und 0,4202 € pro Quadratmeter Gehsteigreinigung.
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