Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2012 einen einheitlichen Mindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften in Vorarlberg fest.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/25/2011XXIV
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Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2012 einen einheitlichen Mindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften in Vorarlberg fest.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in Vorarlberg beauftragt wurden.
- Für die Betreuung von Aufzügen wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 83,50 € bis zu vier Geschossen und 5,20 € für jedes weitere Geschoss festgelegt.
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