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Mindestlohntarif für Hausbetreuer*innen in Vorarlberg
Verordnung vom 25.11.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2012 einen einheitlichen Mindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften in Vorarlberg fest.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/25/2011XXIV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Wohnungspolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2012 einen einheitlichen Mindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften in Vorarlberg fest.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in Vorarlberg beauftragt wurden.
  • Für die Betreuung von Aufzügen wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 83,50 € bis zu vier Geschossen und 5,20 € für jedes weitere Geschoss festgelegt.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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