<!--[-->Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Tirol (ab 01.01.2012)<!--]-->
Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Tirol (ab 01.01.2012) Verordnung vom 11/28/2011
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/28/2011XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2012 einen flächenspezifischen Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Tirol fest, inklusive Zuschlägen für Materialien, Sperrgeld und Sonderleistungen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt einen flächenspezifischen Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Tirol fest.
  • Für die Wohnfläche wird ein Entgelt von 0,2318 € pro Quadratmeter festgesetzt.
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Hundstorfer Rudolf

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