Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2012 einen flächenspezifischen Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Tirol fest, inklusive Zuschlägen für Materialien, Sperrgeld und Sonderleistungen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/28/2011XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2012 einen flächenspezifischen Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Tirol fest, inklusive Zuschlägen für Materialien, Sperrgeld und Sonderleistungen.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt einen flächenspezifischen Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Tirol fest.
- Für die Wohnfläche wird ein Entgelt von 0,2318 € pro Quadratmeter festgesetzt.
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