Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/28/2011XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Bundesland Salzburg einen einheitlichen Mindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Gebäuden fest, inklusive Pauschalbeträgen und Stundenlöhnen für verschiedene Serviceaufgaben.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt räumlich für das Bundesland Salzburg und persönlich für Personen, die mit der Betreuung von Gebäuden beauftragt sind.
- Für die Betreuung von Aufzügen wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 100,10 € gezahlt; bei Gebäuden mit mehr als sieben Geschossen erhöht sich dieser Betrag um 8,74 € pro zusätzlichem Geschoss.
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