Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Bundesland Salzburg einen einheitlichen Mindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Gebäuden fest, inklusive Pauschalbeträgen und Stundenlöhnen für verschiedene Serviceaufgaben.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/28/2011XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Bundesland Salzburg einen einheitlichen Mindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Gebäuden fest, inklusive Pauschalbeträgen und Stundenlöhnen für verschiedene Serviceaufgaben.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt räumlich für das Bundesland Salzburg und persönlich für Personen, die mit der Betreuung von Gebäuden beauftragt sind.
- Für die Betreuung von Aufzügen wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 100,10 € gezahlt; bei Gebäuden mit mehr als sieben Geschossen erhöht sich dieser Betrag um 8,74 € pro zusätzlichem Geschoss.
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