<!--[-->Mindestlohntarif für Hausbetreuung in Salzburg<!--]-->
Mindestlohntarif für Hausbetreuung in Salzburg
Verordnung vom 28.11.2011

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Bundesland Salzburg einen einheitlichen Mindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Gebäuden fest, inklusive Pauschalbeträgen und Stundenlöhnen für verschiedene Serviceaufgaben.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/28/2011XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Bundesland Salzburg einen einheitlichen Mindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Gebäuden fest, inklusive Pauschalbeträgen und Stundenlöhnen für verschiedene Serviceaufgaben.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt räumlich für das Bundesland Salzburg und persönlich für Personen, die mit der Betreuung von Gebäuden beauftragt sind.
  • Für die Betreuung von Aufzügen wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 100,10 € gezahlt; bei Gebäuden mit mehr als sieben Geschossen erhöht sich dieser Betrag um 8,74 € pro zusätzlichem Geschoss.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.